Wie Sie einen Heizkostenzuschuss erhalten
17.05.2023 | Der Freistaat Bayern gewährt seinen Bürgerinnen und Bürgern sog. Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger. Was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier.
Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte in der
Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen
Energieträgern heizen und die für diese Energieträger im
Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine
Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den
Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.
Das schreibt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite. In Anspruch nehmen können also die Härtefallhilfen – umgangsprachlich auch "Heizkostenzuschuss" genannt – nur die Menschen, bei denen sich im gesamten vergangenen Jahr die Heizkosten verdoppelt haben.
Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträger, für die eine Entlastung beantragt werden kann, gehören:
- Heizöl
- Flüssiggas
- Holzpellets
- Holzhackschnitzel
- Holzbriketts
- Scheitholz
- Kohle/Koks.
Die Anträge auf einen Zuschuss können ab sofort beim Freistaat gestellt werden.
Abgewickelt werden die Anträge in Bayern über die KPMG Law
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG), welche hierfür mit den
entsprechenden Befugnissen beliehen wurde. Über die KPMG wird auch eine Hotline angeboten, die Sie unter der Rufnummer (089) 59976 061 122 erreichen können. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums.