E-Auto fahren, Geld verdienen

14.06.2022 | Wer ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug besitzt, kann seit Anfang 2022 die damit eingesparten Treibhausgas-Emissionen vermarkten.
Wer auf Verbrenner verzichtet und ein E-Auto anschafft, den unterstützt der Staat mit einem Kauf- oder Leasing-Zuschuss, das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer für das von ihnen eingesparte CO2 am Energiemarkt jährlich einen Geldbetrag ausschütten lassen können, beginnend mit dem Jahr 2022. Diese Ausschüttung liegt je nach Markt- und Anbieterkonditionen bei wenigen Hundert Euro. Es handelt sich dabei um den Emissionshandel über die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote).
 
Für private E-Auto-Fahrer*innen ist die Ausschüttung sogar steuerfrei. Voraussetzung ist, dass es sich um ein vollelektrisches Fahrzeug handelt; Hybride sind ausgeschlossen.
 
Wer und welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt?
 
Berechtigt sind Sie als Fahrzeughalter*in (privat oder gewerblich) eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs. Für das Fahrzeug muss eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorliegen. Darunter fallen E-Pkw, E-Busse, E-LKW, E-Transporter, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, jedoch keine Pedelecs oder E-Bikes.
 
Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, sofern Sie in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen sind.
 
So funktioniert der Emissionshandel
 
Die THG-Quote gilt für Unternehmen, die fossile Kraft­stoffe wie Diesel oder Benzin in den Verkehr bringen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet sie, die Treib­hausgase, die ihr verkaufter Kraft­stoff verursacht, jähr­lich um einen bestimmten prozentualen Mindest­anteil zu senken. Firmen, die diese vorgegebene Reduktion nicht erfüllen, können dann unter anderem ander­orts einge­spartes CO2 dazu­kaufen und so ihre THG-Quote erreichen. Seit Jahres­beginn 2022 sind auch einge­sparte Treib­hausgase von E-Fahrzeugen anrechen­bar.
 
Die betroffenen Unternehmen, die ihren CO2-Fußabdruck senken möchten oder müssen, kaufen die THG-Lizenzen auf. Den Preis für die Lizenzen regelt dann der Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.
 
So gehen Sie am besten vor
 
Suchen Sie einen Dienstleister für den THG-Quotenhandel aus, zum Beispiel die Online-Plattform „goingelectric.de" bietet dafür eine Auflistung: https://www.goingelectric.de/wiki/Uebersicht-THG-Quoten-Vermittler. Melden Sie sich dann bei dem Dienstleister Ihrer Wahl an. Dafür reichen in der Regel die Adressdaten, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und eine Bankverbindung.
 
Tipp: Lesen Sie sich die Bewertungen und die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter genau durch, und achten Sie natürlich auch darauf, wieviel am Ende ausgezahlt wird. Die Auszahlungssumme hängt davon ab, welchen Verwaltungskostenanteil der Anbieter berechnet und zu welchem Preis er das gebündelte CO2-Kontingent seiner Kunden am Markt verkaufen kann.
 
Fazit
 
Der THG-Marktmechanismus wurde vom Gesetzgeber eingeführt wurde, um Geld für ein sauberes, CO2-ärmeres System im Verkehrssektor zu transferieren. Verzichten Sie also nicht auf das Einlösen Ihrer THG-Prämie, sondern beteiligen Sie sich guten Gewissens am Handel. Zeit haben Sie genug: Sie können die Ausschüttung noch bis Februar 2023 rückwirkend für 2022 beantragen.