Dort laden, wo es attraktiv ist

31.03.2021 | Neues Förderprogramm
Neuer Schub für die Ladeinfrastruktur: Ab dem 12. April startet das neu aufgesetzte Förderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort" des Bundesverkehrsministeriums. Das angesetzte Budget von 300 Mio. Euro kann bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden und wird dabei im „Windhundverfahren" vergeben, die Anträge werden also nach ihrem zeitlichen Eingang bei der Förderstelle bearbeitet.
 
Mit dem Ziel, öffentliche Ladeinfrastruktur an attraktiven Zielorten (z.B. Supermärkte, Hotels, Restaurants) einzurichten, richtet sich die Förderung an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke, Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie an kommunale Gebietskörperschaften. Dabei gilt die De-minimis-Regelung, KMU dürfen den maximalen Förderbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht überschritten haben.
 
Die wichtigsten Punkte im Detail:
  • Der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) mit einer Leistung von 3,7-22 kW wird mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt gefördert. Gleicher Prozentsatz gilt für damit einhergehende Maßnahmen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz sowie Installations- und Aufbaukosten, wobei hier maximal 10.000 Euro gefördert werden.
  • Der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) mit einer Leistung von maximal 50 kW wird mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt gefördert. Gleicher Prozentsatz gilt für damit einhergehende Maßnahmen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz sowie Installations- und Aufbaukosten, wobei hier maximal 100.000 Euro gefördert werden.
  • Eine Kombination mit einem Pufferspeicher ist ebenfalls förderfähig.
  • Bei eingeschränkter Zugänglichkeit (unter 24 Stunden pro Tag) wird die Fördersumme auf 50 Prozent abgesenkt.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen mit Ökostrom versorgt sein und vertragsbasiertes Laden sowie Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Der Umsetzungszeitraum erstreckt sich bis zum 31.12.2022.
Das Förderprogramm ergänzt die vorhandenen Programme und soll nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dort entstehen „wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen „vor Ort"". Weitere Informationen zu Förderung finden sich auf der Website des BAV.
 
Bei der Ankündigung des Programms wurde außerdem erwähnt, dass zwei weitere Förderprogramme folgen sollen: im Frühjahr soll das ausgelaufene Programm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit insgesamt 500 Mio. Euro neu aufgelegt werden und im Sommer soll eine Förderung folgen, welche mit 350 Mio. Euro das gewerbliche Laden von Flotten und Fahrzeugen von Beschäftigten unterstützen soll.