Gebäudesanierung: Neue BEG-Förderung teils ab sofort
27.07.2022 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28. Juli 2022 an.
- Einstellung der Darlehensförderung für Einzelmaßnahmen (im KfW-Programm 262). Anträge können nur noch für Zuschüsse beim BAFA gestellt werden.
- Einstellung der Zuschussförderung von Effizienzhaussanierungen (KfW-Programme 461,463). Diese Sanierungen werden dann ausschließlich mit Darlehen plus Tilgungszuschüssen gefördert.
- Heizungstausch-Bonus auch für Gaskessel (10 Prozentpunkte), sofern ihre Inbetriebnahme mehr als 20 Jahre zurück liegt, für Gasthermen unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
- Wegfall der Förderung von Gasanlagen (Gas-Hybrid, Gas Renewable-Ready)
- Wegfall der Förderung von Effizienzhaus-100-Sanierungen. Mindestanforderung für Effizienhausförderung wird EH-85 sein.
- Absenkung
aller Fördersätze um insgesamt 5 bis 10 Prozentpunkte.
Beispiel Wärmepumpe: Bisher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Nach der Änderung wird der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % liegen. Bezogen auf die (unveränderte) Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, entspricht dies einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Bislang bekommt man bis zu 30.000 Euro. - Die Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung soll unverändert bei 50 Prozent bleiben.
- Ab 22. September wird es einen 5-Prozent-Bonus für die Sanierung so genannter Worst-Performing-Buildings geben. Dies sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes gehören. Unklar ist, wie die Zugehörigkeit zu diesen 25% genau bestimmt werden.
- Der iSFP-Bonus (Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan) entfällt für
- Einzelmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik, Heizung
- Effizienzhaussanierungen
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst. Programmanpassungen für Neubauten sollen 2023 erfolgen.
Für die Förderung von Effizienzhaussanierungen werden alle Anträge, die bis zum 27. Juli, 24 Uhr bei der KfW eingehen, nach den bisherigen Konditionen gefördert, für alle danach eingehenden Anträge gelten die neuen Konditionen.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gilt eine Übergangsfrist bis 15. August. Anträge, die bis 14. August beim BAFA eingehen, werden noch nach den bislang geltenden Konditionen gefördert.
Die Pressemitteilung des BMWK finden Sie hier.
Die Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger finden Sie hier.
Eine FAQ-Liste des BMWK finden Sie hier.