Marktstammdatenregister für PV-Anlagen
13.10.2020 | Nachtragungsfrist endet im Januar
Wer eine solche Anlage nach dem 1. Juli 2017 gebaut hat,
wurde in der Regel bereits auf das Marktstammdatenregister hingewiesen. Dort
muss die entsprechende Anlage nämlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
gemeldet werden. Bei älteren Anlagen, die also vor dem 1. Juli 2017 installiert
wurden, hat der Gesetzgeber eine Schonfrist zur Nachtragung gestattet.
Diese Schonfrist endet jedoch am 31. Januar 2021. Wer nach
diesem Datum eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, der
nicht gemeldet ist, verliert die EEG-Vergütung. Unseres Wissens nach sind
derzeit noch Tausende Anlagen in ganz Bayern nicht gemeldet. Ihnen allen droht –
bei nicht rechtzeitiger Meldung – das Ende der EEG-Vergütung.
Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister gibt es
auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Die Energiewende Oberland hat
zudem ein Tutorial gedreht, mit dem die Eintragung einer PV-Anlage erklärt
wird.