Photovoltaik-Petition gestartet
02.06.2020 | EEG-Umlage jetzt reformieren
Ausgerechnet die EEG-Umlage, eigentlich das von der Politik
entwickelte Mittel zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, ist es,
dass zugleich deren Ausbau dramatisch hemmt. Denn die EEG-Umlage muss unter
bestimmten Voraussetzungen auch für private Solaranlagen gezahlt werden. Das
ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Anlage eine Maximalleistung von 10 kWp
übersteigt.
Diese Grenze sorgt dafür, dass das Potenzial der Dachflächen
in Deutschland selten vollständig ausgeschöpft wird. Eine Untersuchung aus dem
Jahr 2010 der TU München in Zusammenarbeit mit Siemens ergab, dass das durchschnittliche
Potenzial deutscher Wohnhäuser im ländlichen Bereich bei 13,7 und in dörflichen
Strukturen bei 12,5 kWp liegt. Erst ab einer vorstädtischen Bebauung werden die
Dachflächen kleiner und fallen damit unter die EEG-Grenze.
In den Vor- und Innenstädten spielt derweil eine andere
Problematik eine Rolle, die seitens der Initiatoren der Petition auch
abgeschafft werden soll: die Personenidentität. Diese Regelung hat zur Folge,
dass nur die Person innerhalb eines Hauses den Strom vom eigenen Dach
umlagefrei nutzen kann, die auch Betreiber*in der Anlage ist. Eigentümergemeinschaften und Mieter*innen in
Mehrfamilienhäusern werden somit finanziell stärker belastet als z.B.
Eigenheimbesitzerinnern obwohl in beiden Fällen der Strom in Teilen vom eigenen
Dach kommt.
Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen bremsen die
Energiewende in Deutschland ein und sorgen mittels nachteiliger Behandlung von
engagierten Bürger*innen für Verdruss. Das EEG muss dringend reformiert werden.
Die Energieagentur Ebersberg-München schließt sich daher dem Appell der
Petition an.